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   FG Köln, 10.03.2005 - 10 K 999/01   

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https://dejure.org/2005,4186
FG Köln, 10.03.2005 - 10 K 999/01 (https://dejure.org/2005,4186)
FG Köln, Entscheidung vom 10.03.2005 - 10 K 999/01 (https://dejure.org/2005,4186)
FG Köln, Entscheidung vom 10. März 2005 - 10 K 999/01 (https://dejure.org/2005,4186)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens

  • rechtsportal.de

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer: - Höhe des geldwerten Vorteils bei Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Maßgebender Zinssatz beim Firmendarlehen

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Referenzzinssatz zu hoch - Ansatz des niedrigeren marktüblichen Zinssatzes bei einem Arbeitgeberdarlehen?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Darlehen für Arbeitnehmer nicht zu billig machen!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung von Durchschnittswerten durch die Finanzverwaltung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils eines Arbeitnehmers beim Erhalt eines Arbeitgeberdarlehens; Geldwerter Vorteil bei Vereinbarung eines unter dem üblichen Marktgeschehens liegenden Zinssatzes

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeberdarlehen: Maßgebender lohnsteuerlicher Zinssatz

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeberdarlehen muss angemessene Verzinsung aufweisen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Referenzzinssatz zu hoch - Ansatz des niedrigeren marktüblichen Zinssatzes bei einem Arbeitgeberdarlehen?

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Referenzzinssatz zu hoch - Ansatz des niedrigeren marktüblichen Zinssatzes bei einem Arbeitgeberdarlehen?

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeberdarlehen: Maßgebender lohnsteuerlicher Zinssatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1822
  • EFG 2005, 1183
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Köln, 27.01.2004 - 6 K 8194/00

    Angemessen verzinstes Arbeitgeberdarlehen kein geldwerter Vorteil

    Auszug aus FG Köln, 10.03.2005 - 10 K 999/01
    Der erkennende Senat stimmt dem Beklagten zwar zu, dass die Verwaltung grundsätzlich berechtigt ist, einen durchschnittlichen Zinssatz festzusetzen, bei dessen Unterschreiten ein geldwerter Vorteil angenommen werden kann (anderer Auffassung FG Köln, Urteil des Einzelrichters vom 27.1.2004 6 K 8194/00).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 32/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen; norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1183 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05

    Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für

    Vielmehr müssen die erforderlichen Angaben bei Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein und so die Verfolgbarkeit der Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung ermöglichen, vgl. Urteil des BFH vom 13.12.2005 XI R 52/04 DStR 2006, 739 ; Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Brandenburg vom 02.06.2004 2 K 753/03, EFG 2004, 1441 ; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 7g Anm. 112. Die Finanzverwaltung, welche in ihrem Erlass von 25.02.2004 IV A 6-S 2183b-1/04 100 BStBl. I 2004, 337 Tz. 15 die Auffassung vertritt, dass jede einzelne Rücklage getrennt zu buchen und zu erläutern ist (ebenso: Urteil des FG Köln vom 10.03.2005 10 K 999/01 DStRE 2005, 1308 ; Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.04.2005 2 K 24/04 DStRE 2005, 1306, 2 K 25/04 EFG 2006, 35) teilt - allerdings aus Vertrauensschutzgründen - die vom Gericht vertretene Auffassung zumindest für die Fälle, in denen die Jahresabschlüsse erst nach dem 26.03.2004 eingereicht wurden, vgl. Verfügungen der OFD Frankfurt vom 09.02.2005 S 2183b a - 3 - St II Ziffer 2.01 DStR 2005, 784.
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